Schlagwort-Archiv: Pfändung

Forderungsmanagement – Tricks der Schuldner


Die Tricks der Schuldner

Erkenntnisse von Inkassofirmen der letzen Jahre zeigen eindeutig einen Trend auf, der zumindest als sehr bedenklich, vielleicht sogar schon in eine kriminelle Grauzone eingestuft werden muss. Es häufen sich Forderungen die von Firmen oder Privatpersonen angehäuft wurden, bei denen bereits bei Auftragserteilung der Wille zur Bezahlung schon auf wackeligen Beinen stand. Selbstverständlich spielt hier auch die Leichtgläubigkeit und der Wille, unbedingt Geschäfte zu machen, auf Gläubigerseite eine große Rolle. Forderungsmanagement – Tricks der Schuldner weiterlesen

Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher VI


Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher VI

Pfändet der Gerichtsvollzieher muß er ein detaillertes Protokoll über die Pfändung ausfertigen. Hier muß es auch Erwähnung finden falls der Schuldner Widersprüche gegen einzelne Pfändungsteile erhebt, weil zum Beispiel Gegenstände nicht ihm sondern Dritten gehören. Das Pfändungsprotokoll dient letzendlich der Beweissicherung und man sollte darauf achten, dass alle wichtigen Schritte dieses hoheitlichen Aktes darauf dokumentiert wurden. Der Schuldner kann, muß aber dieses Dokument nicht unterzeichnen. Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher VI weiterlesen

Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher IV


Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher IV

Unpfändbar sind alle Dinge die zur beruflichen Tätigkeit benötigt werden, die können Computer sein, aber beim Handelsvertreter auch das Kraftfahrzeug. Ist dieses hochwertig, werden Gläubiger oder Inkassofirmen die den Gerichtsvollzieher beauftragt haben, auf einer Austauschprändung bestehen. Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher IV weiterlesen

Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher III


Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher III

Der Gerichtsvollzieher muss laut Gesetz alle Gegenstände, die zu einer bescheidenen Lebensführung gehören, unangetastet lassen. Selten hingegen ist die Austauschpfändung geworden, bei der zum Beispiel das beauftragende Inkassobüro oder direkt der Gläubiger z.B. ein nicht so hochwertiges Fernsehgerät für ein Luxusgerät austauschen läßt. Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher III weiterlesen

Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher II


Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher II

Wenn der Gläubiger oder ein Inkassobüro den Gerichtsvollzieher mit einem vollstreckbaren Titel zur Durchsuchung ausgestattet zu Ihnen geschickt hat, darf er so Sie ihn in Ihre Räume lassen, alles durchsuchen. Dazu gehören alle Ihnen zugänglichen Räume, Keller, Garagen ect. dazu. Sind Sie verheiratet oder leben in einer Partnerschaft, muß diese Person die Durchsuchung dulden. Es müssen evtl. verschlossene Türen geöffnet werden und er kann sogar in Taschen von Kleidungstücken schauen. Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher II weiterlesen

Der Kunde oder Auftraggeber zahlt nicht – was tun?


Der Kunde oder Auftraggeber zahlt nicht – was tun?

Offene Forderungen belasten ein Unternehmen bis hin zur Insolvenz. Deshalb ist ein professionelles Forderungsmanagement hier ein wichtiger Beitrag zum Überleben des Unternehmens oder auch, um die Ertragssituation des eigenen Betriebes zu verbessern. Dieser Weg schlägt sich dann auch positiv durch, auf Bonität und Rating, und damit die Kreditvergabe durch Banken. Wenn Mahnungen nicht helfen bleibt oftmals nur der Weg zum Profi. Ein Outsourcing des Forderungsmanagements an Inkassofirmen ist dann wahrscheinlich der beste Weg, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Der Kunde oder Auftraggeber zahlt nicht – was tun? weiterlesen

Die Lohnpfändung V


Die Lohnpfändung V

Je nach Familiengröße und Einkommenshöhe kann es passieren, dass Sie durch die Lohnpfändung Sozialzuschüsse beantragen müssen, da Ihr Einkommen nicht mehr für eine angemessene Lebensführung ausreicht. Wenn Sie das nachweisen können, müßten Sie beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des nicht pfändbaren Einkommensanteiles beantragen. Die Lohnpfändung V weiterlesen

Die Lohnpfändung IV


Die Lohnpfändung IV

Keine Angst müssen Sie in der Regel um Ihren Arbeitsplatz haben, die Lohnpfändung ist für sich gesehen kein Kündigungsgrund. Problematisch kann es werden, wenn Sie in der Firma eine Vertrauensstellung .z.B. im Kassenbereich haben oder im kleineren Betrieb ohne Kündigungsschutz, wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden oder Ihr Arbeitsvertrag befristet ist. Die Lohnpfändung IV weiterlesen

Die Kontopfändung III


Die Kontopfändung III

Im Gegensatz zu den Beträgen Ihres Lohns oder Gehaltes, das Anwälte oder Inkassofirmen im Auftrag Ihrer Gläubiger auf Ihrem Konto pfänden lassen können, ist es etwas komplizierter, wenn Sie Sozialleistungen erhalten. Dabei kann es sich um Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Geld aus der Betätigung als 1-Euro-Jobber, Krankengeld handeln. Es fallen aber auch Renten aller Art, Wohngelder, Erziehungsgeld, Kindergeld und BaföG darunter. Alle diese Leistungen muss die Bank oder Sparkasse auszahlen und zwar im Zeitraum von 7 Tagen nach deren Eingang. Die Kontopfändung III weiterlesen