Schlagwort-Archiv: Lohnpfändung

Der Kunde oder Auftraggeber zahlt nicht – was tun?


Der Kunde oder Auftraggeber zahlt nicht – was tun?

Offene Forderungen belasten ein Unternehmen bis hin zur Insolvenz. Deshalb ist ein professionelles Forderungsmanagement hier ein wichtiger Beitrag zum Überleben des Unternehmens oder auch, um die Ertragssituation des eigenen Betriebes zu verbessern. Dieser Weg schlägt sich dann auch positiv durch, auf Bonität und Rating, und damit die Kreditvergabe durch Banken. Wenn Mahnungen nicht helfen bleibt oftmals nur der Weg zum Profi. Ein Outsourcing des Forderungsmanagements an Inkassofirmen ist dann wahrscheinlich der beste Weg, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Der Kunde oder Auftraggeber zahlt nicht – was tun? weiterlesen

Die Lohnpfändung VIII


Die Lohnpfändung VIII

Nicht nur Schulden oder Unterhaltsrückstände können zu einer Lohnpfändung führen, sondern auch vom Gericht verhängte Geldbußen oder Geldstrafen. Diese werden in Tagessätzen nach Ihrem Einkommen berechnet. Hier setzen sich keine Anwälte oder Inkassofirmen mit Ihnen auseinander, sondern die Staatsgewalt. Die Lohnpfändung VIII weiterlesen

Die Lohnpfändung VII


Die Lohnpfändung VII

Heute wollen wir eine Pfändung behandeln die leider häufig vorkommt, trotzdem sehr speziell ist, die Pfändung die wegen nicht bezahltem Unterhalt durchgeführt wird. Bei dieser Art von Lohnpfändung werden andere Berechnungen angewandt.

Es wird in einer Einzelfallprüfung vom Gericht festgelegt, was Sie behalten dürfen. Die Lohnpfändung VII weiterlesen

Die Lohnpfändung V


Die Lohnpfändung V

Je nach Familiengröße und Einkommenshöhe kann es passieren, dass Sie durch die Lohnpfändung Sozialzuschüsse beantragen müssen, da Ihr Einkommen nicht mehr für eine angemessene Lebensführung ausreicht. Wenn Sie das nachweisen können, müßten Sie beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des nicht pfändbaren Einkommensanteiles beantragen. Die Lohnpfändung V weiterlesen

Die Lohnpfändung IV


Die Lohnpfändung IV

Keine Angst müssen Sie in der Regel um Ihren Arbeitsplatz haben, die Lohnpfändung ist für sich gesehen kein Kündigungsgrund. Problematisch kann es werden, wenn Sie in der Firma eine Vertrauensstellung .z.B. im Kassenbereich haben oder im kleineren Betrieb ohne Kündigungsschutz, wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden oder Ihr Arbeitsvertrag befristet ist. Die Lohnpfändung IV weiterlesen

Die Lohnpfändung III


Die Lohnpfändung III

Falls die Lohnpfändung eingegangen ist nimmt der Arbeitgeber Ihre Lohnsteuerkarte zur Hilfe, um die Zahl der Unterhaltsberechtigten festzustellen. Allerdings finden sich z.B. Ex-Ehefrauen nicht daruf wieder. Sie müssen also anhand von Belegen, Urteilen usw. Ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass Sie weitere unterhaltsberechtigte Personen haben. Die Lohnpfändung III weiterlesen