Inkasso im Gesundheitswesen
Gerade im Gesundheitswesen kommt es immer häufiger zu Zahlungsausfällen bei Kassen- wie auch Privatpatienten. Die Materie ist in diesem Bereich besonders delikat, da sie ganz bestimmten datenschutzrechlichen Forderungen unterworfen ist. Durch die ärztliche Schweigepflicht begründet, darf das Inkassobüro weder eine Kopie der Rechnung noch sonstige Informationen aus dem Gläubiger – Schuldnerverhältnis zur Kenntnis erhalten. Diese Regelung wäre nur ausser Kraft gesetzt wenn der Patient den Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden hätte, dies geschieht allerdings in den seltensten Fällen. Inkasso im Gesundheitswesen weiterlesen