Die Lohnpfändung IV
Keine Angst müssen Sie in der Regel um Ihren Arbeitsplatz haben, die Lohnpfändung ist für sich gesehen kein Kündigungsgrund. Problematisch kann es werden, wenn Sie in der Firma eine Vertrauensstellung .z.B. im Kassenbereich haben oder im kleineren Betrieb ohne Kündigungsschutz, wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden oder Ihr Arbeitsvertrag befristet ist. Die Lohnpfändung IV weiterlesen