Kategorie-Archiv: Vollstreckung

Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher V


Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher V

Zur Erinnerung: Gläubiger oder Inkassofirmen haben den Gerichtsvollzieher mit einem Vollstreckungstitel zur Pfändung zum Schuldner geschickt. Sehr oft bringt der Gerichtsvollzieher auch noch den Auftrag zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung mit, besonders wenn nicht mit einer Befriedigung der Gläubiger durch die Pfändung gerechnet werden kann. Der Schuldner kann dann entweder die Eidesstattliche Versicherung abgeben oder der Abnahme widersprechen. Der Gerichtsvollzieher setzt dann einen anderen Termin zur Abgabe fest. Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher V weiterlesen

Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher


Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher

Die Voraussetzung für den Besuch des Gerichtsvollziehers ist ein vollstreckbarer Titel, den ein Gläubiger, ein Anwalt oder ein Inkassobüro im Auftrag des Gläubigers gegen einen Schuldner erwirkt hat. Mit dem vollstreckbaren Titel, dies kann ein rechtskräftiges Urteil oder ein Vollstrechungsbescheid dem nicht widersprochen wurde, aber auch ein gerichtlicher Vergleich oder eine notarielle Urkunde sein, schickt der Gläubiger oder falls er damit Inkassofirmen beauftragt hat, den Gerichtsvollzieher los. Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher weiterlesen

Der Kunde oder Auftraggeber zahlt nicht – was tun?


Der Kunde oder Auftraggeber zahlt nicht – was tun?

Offene Forderungen belasten ein Unternehmen bis hin zur Insolvenz. Deshalb ist ein professionelles Forderungsmanagement hier ein wichtiger Beitrag zum Überleben des Unternehmens oder auch, um die Ertragssituation des eigenen Betriebes zu verbessern. Dieser Weg schlägt sich dann auch positiv durch, auf Bonität und Rating, und damit die Kreditvergabe durch Banken. Wenn Mahnungen nicht helfen bleibt oftmals nur der Weg zum Profi. Ein Outsourcing des Forderungsmanagements an Inkassofirmen ist dann wahrscheinlich der beste Weg, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Der Kunde oder Auftraggeber zahlt nicht – was tun? weiterlesen

Die Lohnpfändung V


Die Lohnpfändung V

Je nach Familiengröße und Einkommenshöhe kann es passieren, dass Sie durch die Lohnpfändung Sozialzuschüsse beantragen müssen, da Ihr Einkommen nicht mehr für eine angemessene Lebensführung ausreicht. Wenn Sie das nachweisen können, müßten Sie beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des nicht pfändbaren Einkommensanteiles beantragen. Die Lohnpfändung V weiterlesen

Die Lohnpfändung IV


Die Lohnpfändung IV

Keine Angst müssen Sie in der Regel um Ihren Arbeitsplatz haben, die Lohnpfändung ist für sich gesehen kein Kündigungsgrund. Problematisch kann es werden, wenn Sie in der Firma eine Vertrauensstellung .z.B. im Kassenbereich haben oder im kleineren Betrieb ohne Kündigungsschutz, wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden oder Ihr Arbeitsvertrag befristet ist. Die Lohnpfändung IV weiterlesen

Die Lohnpfändung III


Die Lohnpfändung III

Falls die Lohnpfändung eingegangen ist nimmt der Arbeitgeber Ihre Lohnsteuerkarte zur Hilfe, um die Zahl der Unterhaltsberechtigten festzustellen. Allerdings finden sich z.B. Ex-Ehefrauen nicht daruf wieder. Sie müssen also anhand von Belegen, Urteilen usw. Ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass Sie weitere unterhaltsberechtigte Personen haben. Die Lohnpfändung III weiterlesen

Die Kontopfändung III


Die Kontopfändung III

Im Gegensatz zu den Beträgen Ihres Lohns oder Gehaltes, das Anwälte oder Inkassofirmen im Auftrag Ihrer Gläubiger auf Ihrem Konto pfänden lassen können, ist es etwas komplizierter, wenn Sie Sozialleistungen erhalten. Dabei kann es sich um Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Geld aus der Betätigung als 1-Euro-Jobber, Krankengeld handeln. Es fallen aber auch Renten aller Art, Wohngelder, Erziehungsgeld, Kindergeld und BaföG darunter. Alle diese Leistungen muss die Bank oder Sparkasse auszahlen und zwar im Zeitraum von 7 Tagen nach deren Eingang. Die Kontopfändung III weiterlesen