Nach Inkrafttreten des Gesetztes zur Reform des Kontopfändungsschutzes am 01. Juli 2010 gilt seit Januar 2012 der Pfändungsschutz nur noch mit dem P-Konto. Nun hat jeder Schuldner rechtlich die Möglichkeit, sein unpfändbares Einkommen vor dem Zugriff von Gläubigern oder in derem Auftrag agierenden Vollstreckungsorganen wie Gerichtsvollziehern oder Inkassofirmen, zu schützen. P-Konto weiterlesen →
Pfändet der Gerichtsvollzieher muß er ein detaillertes Protokoll über die Pfändung ausfertigen. Hier muß es auch Erwähnung finden falls der Schuldner Widersprüche gegen einzelne Pfändungsteile erhebt, weil zum Beispiel Gegenstände nicht ihm sondern Dritten gehören. Das Pfändungsprotokoll dient letzendlich der Beweissicherung und man sollte darauf achten, dass alle wichtigen Schritte dieses hoheitlichen Aktes darauf dokumentiert wurden. Der Schuldner kann, muß aber dieses Dokument nicht unterzeichnen. Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher VI weiterlesen →
Unpfändbar sind alle Dinge die zur beruflichen Tätigkeit benötigt werden, die können Computer sein, aber beim Handelsvertreter auch das Kraftfahrzeug. Ist dieses hochwertig, werden Gläubiger oder Inkassofirmen die den Gerichtsvollzieher beauftragt haben, auf einer Austauschprändung bestehen. Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher IV weiterlesen →
Der Gerichtsvollzieher muss laut Gesetz alle Gegenstände, die zu einer bescheidenen Lebensführung gehören, unangetastet lassen. Selten hingegen ist die Austauschpfändung geworden, bei der zum Beispiel das beauftragende Inkassobüro oder direkt der Gläubiger z.B. ein nicht so hochwertiges Fernsehgerät für ein Luxusgerät austauschen läßt. Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher III weiterlesen →
Wenn der Gläubiger oder ein Inkassobüro den Gerichtsvollzieher mit einem vollstreckbaren Titel zur Durchsuchung ausgestattet zu Ihnen geschickt hat, darf er so Sie ihn in Ihre Räume lassen, alles durchsuchen. Dazu gehören alle Ihnen zugänglichen Räume, Keller, Garagen ect. dazu. Sind Sie verheiratet oder leben in einer Partnerschaft, muß diese Person die Durchsuchung dulden. Es müssen evtl. verschlossene Türen geöffnet werden und er kann sogar in Taschen von Kleidungstücken schauen. Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher II weiterlesen →
Der Kunde oder Auftraggeber zahlt nicht – was tun?
Offene Forderungen belasten ein Unternehmen bis hin zur Insolvenz. Deshalb ist ein professionelles Forderungsmanagement hier ein wichtiger Beitrag zum Überleben des Unternehmens oder auch, um die Ertragssituation des eigenen Betriebes zu verbessern. Dieser Weg schlägt sich dann auch positiv durch, auf Bonität und Rating, und damit die Kreditvergabe durch Banken. Wenn Mahnungen nicht helfen bleibt oftmals nur der Weg zum Profi. Ein Outsourcing des Forderungsmanagements an Inkassofirmen ist dann wahrscheinlich der beste Weg, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Der Kunde oder Auftraggeber zahlt nicht – was tun? weiterlesen →
In der Vergangenheit war es für Schuldner die Schwierigkeiten mit Gläubigern, Inkassofirmen oder Rechtsanwälten hatten, nicht so einfach ein Girokonto für die Zahlungen des täglichen Lebens bei Banken oder Sparkassen zu erhalten. Girokonten für Schuldner weiterlesen →
Nicht nur Schulden oder Unterhaltsrückstände können zu einer Lohnpfändung führen, sondern auch vom Gericht verhängte Geldbußen oder Geldstrafen. Diese werden in Tagessätzen nach Ihrem Einkommen berechnet. Hier setzen sich keine Anwälte oder Inkassofirmen mit Ihnen auseinander, sondern die Staatsgewalt. Die Lohnpfändung VIII weiterlesen →
Heute wollen wir eine Pfändung behandeln die leider häufig vorkommt, trotzdem sehr speziell ist, die Pfändung die wegen nicht bezahltem Unterhalt durchgeführt wird. Bei dieser Art von Lohnpfändung werden andere Berechnungen angewandt.
Manche Schuldner haben aufgrund von persönlichen oder beruflichen Umständen einen Anspruch auf einen erhöhten Finanzbedarf. Solch eine Anhebung der Pfändungsfreigrenze muß natürlich wieder bei Gericht beantragt werden. Die Lohnpfändung VI weiterlesen →