Brief vom Inkasso bekommen?


Was dürfen Inkassobüros?

brief-inkasso1-400Wenn man morgens zum Briefkasten schlendert und findet ein Schreiben von einem Inkassobüro, erschrecken die meisten Menschen erst einmal. Viele denken hier an die schwarz gekleideten Männer, die auf nicht gerade angenehme Art und Weise Gelder eintreiben wollen. Diese Art von Inkasso allerdings ist in Deutschland nicht legal und man sieht sie eher in der Fernsehberichterstattung als im richtigen Leben. Hier beleuchten wir, was Inkassobüros tun dürfen und was man sich nicht gefallen lassen muss.


Inkassobüro finden


In der Regel versenden Inkassounternehmen zuerst eine Aufforderung zur Zahlung. Dies fällt schon unter den Begriff des Forderungsmanagements, für das diese Branche vom Gläubiger beauftragt wird. Dies geschieht immer, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wurde. Besonders bei Käufen im Internet gibt der Gläubiger seinen offenen Rechnungen recht schnell an ein Inkassobüro ab. Dieses versucht dann die Forderung durchzusetzen. Selbstverständlich ist der Gläubiger für die Kosten des Inkassos verantwortlich und muss diesselben im gesetzlich geregeltem Rahmen bezahlen. Damit schafft der Gläubiger in seiner Firma unnötige Ressourcenverluste zu vermeiden und gibt das Forderungsmanagement komplett in die Hände von Profis.

Für Empfänger solcher Post heißt es jetzt prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Trifft das zu und man hat einfach die Bezahlung vergessen, hilft alles Jammern nicht, man muss und sollte schnellstens bezahlen. Denn durch ein gerichtliches Mahnverfahren würden weitere, noch höhere Kosten entstehen.

Die Forderung kann auch aus mehreren Gründen unberechtigt sein. Hierzu gehören betrügerische Gewinnspiele oder Abonnements die immer wieder auftauchen. Aber auch wenn ein Dienstleister oder Handwerker seine Leistung nicht korrekt erbracht hat, sollte man dies dem Inkassobüro darlegen und nicht bezahlen. Inkassobüros bearbeiten nur unbestrittene Forderungen, d.h. Forderungen die rechtmäßig sind und vom Gläubiger nicht bestritten werden (soweit es sich um seriöse Inkassofirmen handelt, es gibt auch schwarze Schafe).

Außer der Hauptforderung erhebt ein Inkassounternehmen weitere Kosten in Form seiner Gebühren. Diese richten sich nach der Vergütung, die ein Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erhalten würde und dürfen diese Grenze nicht überschreiten. Wenn also Gebühren von mehreren hundert Euro für eine relativ kleine Forderung berechnet werden, sollte man sich anwaltlich beraten lassen.


Inkassobüro suchen


Zusätzlich zu den Gebühren darf das Inkassobüro eine Pauschale für Auslagen erheben, die zwanzig Euro nicht überschreiten darf. Diese Kosten sind für Porto, Papier und möglicherweise erforderliche Adressermittlungen gedacht. Kontoführungsgebühren sind inzwischen nicht mehr zulässig, werden aber immer noch vereinzelt berechnet.

Fazit:

Kommt Post von einem Inkassounternehmen ist erstens eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung angesagt. Zweitens sollte genauestens die Kostenaufstellung unter die Lupe genommen werden. Tauchen Fehler bei der Prüfung auf, sollte man mit Einschreiben beim Inkassobüro widersprechen. Möglicherweise macht es Sinn, sich hier auch anwaltlichen Rat einzuholen oder die Angelegenheit beim Bundesverband der Inkassounternehmen zu monieren.

Stellt sich die Forderung des Inkassobüros als zutreffend heraus, sollte zur weiteren Kostenvermeidung schnellstens bezahlt werden oder aber Kontakt aufgenommen werden, mit der Bitte um eine Ratenzahlungsvereinbarung.