Inkasso im Gesundheitswesen


Inkasso im Gesundheitswesen

Gerade im Gesundheitswesen kommt es immer häufiger zu Zahlungsausfällen bei Kassen- wie auch Privatpatienten. Die Materie ist in diesem Bereich besonders delikat, da sie ganz bestimmten datenschutzrechlichen Forderungen unterworfen ist. Durch die ärztliche Schweigepflicht begründet, darf das Inkassobüro weder eine Kopie der Rechnung noch sonstige Informationen aus dem Gläubiger – Schuldnerverhältnis zur Kenntnis erhalten. Diese Regelung wäre nur ausser Kraft gesetzt wenn der Patient den Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden hätte, dies geschieht allerdings in den seltensten Fällen.

Da es sich beim Medizinrecht um ein sehr spezielles, umfangreiches Rechtsgebiet handelt ist oft die Mitwirkung eines spezialisierten Anwalts bei bestrittenen Forderungen hilfreich. Wie immer kann die Abgabe nicht bezahlter Liquidationen an Inkassofirmen erfolgen, wenn in der Liquidation bereits darauf hingewiesen wurde, dass die Bezahlung innerhalb einer angegebenen Frist erfolgen muß und in dieser keine Zahlung eingegangen ist.

Wurde keine Zahlungsfrist vereinbart empfiehlt sich nach einer Mahnung das Inkassobüro einzuschalten. Weitere Mahnungen sollten nicht versandt werden, die Praxis zeigt, je zeitnäher das Inkassounternehmen eingeschalten wird, je größer die Aussicht auf Erfolg.

Prinzipiell sollten Honorarforderungen in jeder Höhe eingezogen werden, es spielt dabei keine Rolle ob es 10 € oder 1000 € sind. Es wurde schließlich eine Leistung erbracht und falls es unter Patienten die Runde macht, dass Kleinstforderungen nicht eingezogen werden, besteht ein Risiko, dass kleine Beträge öfter nicht bezahlt werden.

Die Erfolgsquoten im Bereich der Human- und Zahnmedizin wie auch der Tiermedizin sind je nach Inkassobüro zwar unterschiedlich hoch, bewegen sich aber in der Regel zwischen 75 und 90 Prozent.

Je nach Art der Forderungen kann man bei den einzelnen Inkassofirmen zwischen verschiedenen Kostenmodellen wählen. Diese reichen von Erfolgsbeteiligungen und Bearbeitungspauschalen bis zur kostenlosen Bearbeitung der Forderungen. Da auch im Gesundheitsbereich niemand die Zeit zum Vergleich der ca. 750 Inkassofirmen hat, empfiehlt sich hier einen kostenlosen Vermittler zu beauftragen, der das passende Inkassobüro empfiehlt.


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