Forderungsmanagement – Tricks der Schuldner


Die Tricks der Schuldner

Erkenntnisse von Inkassofirmen der letzen Jahre zeigen eindeutig einen Trend auf, der zumindest als sehr bedenklich, vielleicht sogar schon in eine kriminelle Grauzone eingestuft werden muss. Es häufen sich Forderungen die von Firmen oder Privatpersonen angehäuft wurden, bei denen bereits bei Auftragserteilung der Wille zur Bezahlung schon auf wackeligen Beinen stand. Selbstverständlich spielt hier auch die Leichtgläubigkeit und der Wille, unbedingt Geschäfte zu machen, auf Gläubigerseite eine große Rolle.

Eigentlich sollte vor jeder neuen Geschäftsbeziehung ein Bonitätsprüfung erfolgen, dies wird in der Regel allerdings nur von Versandfirmen so gehandhabt. Dabei spielen diese Kosten keine wirklich große Rolle im Gegensatz zum eingegangenen Risiko. Einige Wirtschaftsauskunfteien und Inkassobüros bieten diesen Service für ein relativ kleines Entgelt an.


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Viele dieser Schuldner arbeiten dann mit mehr oder weniger legalen Tricks um sich ihrer Zahlungspflicht zu entziehen. Wir führen hier eine Reihe dieser Versuche an und bieten gleichzeitig Lösungsvorschläge, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Man sollte sich an das Inkassobüro seines Vertrauens wenden, denn diese Branche bietet alle Möglichkeiten den Schuldnertricks seriös und effektiv zu begegnen.

Oft wird ein Schuldner behaupten keine Rechnung erhalten zu haben, man sollte bei zweifelhaften Kandidaten also immer Post per Einschreiben mit Rückschein versenden oder durch einen Kurier zustellen lassen.

Skonto ist eine Belohnung für schnelle Bezahlung, allerdings versuchen Schuldner oft den Abzug eines höheren Prozentsatzes und überweisen deshalb weniger. Dies darf man natürlich so nicht durchgehen lassen und sollte den fehlenden Betrag umgehend anmahnen.

Ein ähnlicher Trick ist die Übergabe eines Schecks mit einem Teilbetrag der Schuldsumme mit der Maßgabe, dass bei Scheckeinlösung der Fall erledigt sei. Man schwankt dabei oft ob man den Scheck so annehmen soll; natürlich nicht. Der Schuldner muß angeschrieben werden, dass man den Betrag als A-Konto-Zahlung versteht und der fehlende Betrag noch in einer bestimmten Frist erwartet wird. Der Schuldner wird auch versuchen Mahngebühren nicht zu bezahlen weil diese kein Verzugsschaden sind. Eine Bezahlung mit ungedecktem Scheck und Ausreden dass seine Kunden nicht rechtzeitig bezahlt hätten, berechtigt zum Verdacht des zumindest versuchten Scheckbetrugs und hier sollte man einen Anwalt konsultieren.

Bisher war der Schuldner erreichbar, was aber tun wenn die Post als unbekannt verzogen zurückkommt? Nun auch in diesem Fall gibt es viele Möglichkeiten, handelt es sich um eine eingetragene Firma bieten das Registergericht oder die Handwerkskammer und die IHK Möglichkeiten zur Ermittlung. Ansonsten hilft vielleicht die Anschriftenprüfkarte der Deutschen Post AG. Dies ist gegen geringe Gebühr auch mit dem Website Check der Post möglich. Führt dies alles nicht zum Erfolg hilft vielleicht eine Einwohnermeldeamtanfrage oder man schaltet einen Profi ein, der sich auf Adressrecherche spezialisiert hat. Falls es sich um einen Ausländer der Nicht EU-Staaten handelt, exisitiert in Köln ein zentrales Ausländerregister.

Sehr oft werden bei einer voraussichtlichen Pfändung Wertgegenstände beiseite geschafft oder eine Eigentumsübertragung vorgenommen, Konten werden häufig auf andere Familienmitglieder übertragen.

Eine Lohnpfändung kann durch Änderung der Steuerklasse oder eine Abtretung unterlaufen werden. Oder der Schuldner arbeitet im elterlichen oder der Ehefrau gehörenden Betrieb mit einem niedrigen Entgelt. In allen diesen Fällen sollte man eine Prüfung der Gegebenheiten durch einen Anwalt vornehmen lassen, da diese rechtlich schwierige Konstellationen darstellen, die möglicherweise gerichtlich entschieden werden sollten.

Auch gerne gehandhabt wird der Trick der Vertragsauflösung. Das heißt bei Eingang einer Pfändung wird das Arbeitsverhältnis gelöst und später wieder aufgenommen. Schwierig wird es auch wenn der Schuldner zwar Immobilienbesitz vorweisen kann, aber für eine andere Person ein Niesbrauch im Grundbuch eingetragen wurde. Die Immobilie ist damit praktisch unverwertbar.

Sicher gibt es für Schuldner viele weitere Möglichkeiten sich der Begleichung ihrer Forderungen zu entziehen. Es bleibt also der beste Weg um diesem Dilemma zu entgehen nur, sich im Vorfeld der Dienste einer Auskunftei oder eines Inkassobüros zu bedienen, um den künftigen Geschäftspartner auf Zahlungsfähigkeit zu prüfen.


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