Kurze Geschichte des Inkasso
Seit es Schulden gibt und zwar in Form von Waren- oder Geldschulden, gibt es auch säumige Zahler. In der Antike gab es selbstredend keine Inkassofirmen, die für den Gläubiger seine Aussenstände jedweder Art eintreiben konnten. Er war zu dieser Zeit auf seine eigene Initiative angewiesen.
Bei den Griechen, in römischer Zeit und in den germanischen und keltischen Gebieten war das Mittel der Schuldknechtschaft erste Wahl um Schulden einzutreiben. Der Schuldner hat sich selbst und häufig auch seine gesamte Familie verpfändet, falls er seine Schuld nicht rechtzeitig tilgen konnte. Es handelte sich also um ein sklavereiähnliches Verhältnis, dessen Dauer oft unbestimmt blieb und allein vom Gläubiger gelöst werden konnte.
In Rom endete diese Form der Schuldenregulierung erst in der Kaiserzeit, hier wurde auch die erste Zwangsvollstreckung gesetzlich eingeführt. Wenn wir dem alten Testament Glauben schenken wollen, wurde dies im Nahen Osten so geregelt, dass eine zeitlich begrenzte Knechtschaft nach 7 Jahren beendet werden mußte. Die Schuldknechtschaft hielt sich in unseren Gegenden bis ins Mittelalter, allerdings war das inzwischen zu einer reinen Privathaft geworden.
Mit dem Ausgang des Mittelalters wurde diese Privathaft durch eine öffentliche Schuldhaft abgelöst. Diese diente dazu den Schuldner zur Forderungsbegleichung zu zwingen und nur teilweise konnte dieser seine Schulden durch die Haft absitzen. In vielen Städten wurden dazu Türme der städtischen Befestigungsanlagen benutzt. In manchen Städten ist der sogenannte Schuldturm noch erhalten, besonders gut in Nürnberg. Allerdings ist die Haft im Schuldturm eher mit dem heutigen offenen Vollzug zu gleichen, denn der Schuldner sollte natürlich tagsüber arbeiten um seine Schulden zu bezahlen.
In Europa wurde diese Art der Schuldenbeitreibung im Laufe des 19. Jahrhunderts fast überall abgeschafft. Heute ist diese Form der Schuldknechtschaft, obwohl als Sklaverei weltweit geächtet, allerdings noch immer in Teilen Asiens und Lateinamerikas die Regel.
In Deutschland gelten Auskunfteien als die Vorläufer der Inkassounternehmen. So wurde bereits im Jahre 1860 die erste Auskunftei in Deutschland gegründet. Durch den erhöhten Kreditbedarf im Laufe der Industrialisierung mußte natürlich auch ab und an ein Inkassobüro zur Realisierung von Forderungen eingesetzt werden. Deren Rahmenbedingungen gipfeln im Rechtsdienstleistungsgesetz von 2008.
Haft ist in Deutschland nur noch zur Erzwingung der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung möglich, deren Haftdauer auf 6 Monate bergrenzt ist.