Die Verjährung
Jedes Jahr verlieren Privatpersonen und Firmen siebenstellige Beträge, weil sie nicht auf die Verjährungsfristen geachtet haben. Der Stichtag dafür ist der 31. Dezember des vorigen Jahres. Danach beruft sich der Schuldner oft auf die Verjährung und muß die Forderung nicht mehr begleichen.
Während rechtskräftig festgestellte Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren, tritt die Verjährung bei nicht festgestellten Forderungen 3 Jahre nach dem Ende des Jahres der Entstehung der Schuld ein.
Eine Verjährung kann gehemmt werden oder sogar neu beginnen. Bei der Hemmung der Verjährung wird die Zeitspanne, in der die Verjährung gehemmt wird, nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet. Die Verjährungs läuft von neuem, wenn eine Schuldanerkenntnis vorliegt oder eine Vollstreckungshandlung begonnen wird.
Hat der Gläubiger zum Beispiel ein Inkassobüro mit seinem Forderungsmanagement beauftragt, obliegt diesem dafür zu sorgen, dass keine Verjährung eintritt und alle rechtlichen Fristen eingehalten werden. Inkassofirmen als Rechtsdienstleister sind dafür prädestiniert dafür zu sorgen, dass der Gläubiger als ihr Mandant seine berechtigten finanziellen Forderungen durchsetzen kann.