Die Gebühren der Inkassofirmen


Die Gebühren der Inkassofirmen

Zahlt jemand eine Rechnung nicht, obwohl er eine Mahnung erhalten hat , muss er oft mit unliebsamer Post rechnen. Die meisten Unternehmen geben das außergerichtliche Forderungsmanagement in die Hände eines Inkassobüros. Leider häufen sich Beschwerden bei Verbraucherzentralen über die Gebührenstruktur mancher Inkassobüros. Eigentlich dürfen Inkassobüros keine höheren Gebühren berechnen als dies ein Rechtsanwalt tun würde. Die Realität sieht leider anders aus. Einige Inkassobüros versuchen Gebühren mit einzutreiben, die in keinem Verhältnis zur Schuldsumme stehen. Wenn man solch einen Brief erhält sollte man ihn genauestens prüfen und sich nicht einschüchtern lassen.

Mahnkosten dürfen nur berechnet werden, wenn das Inkassobüro auch nachweisen kann, dass es die berechnete Anzahl von Mahnbriefen versandt hat und diese auch angekommen sind. Sehr oft wird auch eine Gebühr für das Zustandekommen einer Ratenvereinbarung erhoben. Dies ist vor deutschen Gerichten zumindest strittig, da hier ein einseitiges Nachgeben des Schuldners vorliegt. Schlägt das Inkassobüro einen außergerichtlichen Vergleich vor, ist eine Gebühr nicht gerechtfertigt, da bei einem Vergleich jede Partei ihre Gebühren selbst trägt. Gesetzlich festgelegt ist, dass bei Forderungen aus Kreditverträgen nur Verzugszinsen berechnet werden dürfen, keine weitere Mahnkosten.

Sehr oft taucht der Posten Kontoführungsgebühren auf, dieser ist unzulässig, denn es gehört zum Wesen eines Forderungsmanagements und zum täglichen Geschäftszweck eines Inkassobüros. Auf keinen Fall sollte man Nachnahmebriefe von Inkassofirmen annehmen, diese Handlungsweise ist unseriös.

Erhält man Post von Inkassofirmen, also sehr genau alle Posten prüfen und bei Unklarheiten eine Schuldnerberatungsstelle einschalten.


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