Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher VI


Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher VI

Pfändet der Gerichtsvollzieher muß er ein detaillertes Protokoll über die Pfändung ausfertigen. Hier muß es auch Erwähnung finden falls der Schuldner Widersprüche gegen einzelne Pfändungsteile erhebt, weil zum Beispiel Gegenstände nicht ihm sondern Dritten gehören. Das Pfändungsprotokoll dient letzendlich der Beweissicherung und man sollte darauf achten, dass alle wichtigen Schritte dieses hoheitlichen Aktes darauf dokumentiert wurden. Der Schuldner kann, muß aber dieses Dokument nicht unterzeichnen.

Als eine selten durchgeführte, aber durchaus effektive Maßnahme zur Befriedigung von Gläubigern zählt die Taschenpfändung. Hier erhält der Gerichtsvollzieher den Zwangsvollstreckungsauftrag vom Gläubiger oder Inkassofirmen, und kann den Schuldner auch auf der Straße pfänden. Das heißt im konkreten Fall wird der Schuldner den Inhalt seiner Geldbörse offenlegen müssen. Nur wenige Inkassobüros erteilen dazu den Auftrag, da die Gerichtsvollzieher stark ausgelastet sind. Diese Maßnahme macht auch nur Sinn, wenn man wirklich größere Bargeldbestände beim Schuldner vermutet.

Falls der Schuldner der Meinung ist, dass er ungerechtfertig behandelt wurde, oder dass Fehler bei der Zwangsvollstreckung vorliegen, sind umgehende Maßnahmen erforderlich. Da dies rechtlich kompliziert ist, sollte man sich den Beistand eines Anwalts oder einer Schuldnerberatungsstelle zu Hilfe nehmen.


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