Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher V


Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher V

Zur Erinnerung: Gläubiger oder Inkassofirmen haben den Gerichtsvollzieher mit einem Vollstreckungstitel zur Pfändung zum Schuldner geschickt. Sehr oft bringt der Gerichtsvollzieher auch noch den Auftrag zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung mit, besonders wenn nicht mit einer Befriedigung der Gläubiger durch die Pfändung gerechnet werden kann. Der Schuldner kann dann entweder die Eidesstattliche Versicherung abgeben oder der Abnahme widersprechen. Der Gerichtsvollzieher setzt dann einen anderen Termin zur Abgabe fest.

Falls der Schuldner die Eidesstattliche Versicherung in den letzten drei Jahren schon abgegeben hat, kann er die erneute Abgabe verweigern. Sollte der Schuldner dem durch den Gerichtsvollzieher festgesetzten Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung unentschuldigt fernbleiben, kann der Gläubiger oder das Inkassobüro beim zuständigen Gericht einen Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung beantragen. Wird vom Gericht dieser Haftbefehl erlassen, kann der Gerichtsvollzieher den Schuldner verhaften.

Kann der Schuldner bezahlen, unterbleibt die Verhaftung, andernfalls wird der Schuldner in die JVA eingeliefert und die Entlassung erfolgt erst, wenn die Eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde.