Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher IV
Unpfändbar sind alle Dinge die zur beruflichen Tätigkeit benötigt werden, die können Computer sein, aber beim Handelsvertreter auch das Kraftfahrzeug. Ist dieses hochwertig, werden Gläubiger oder Inkassofirmen die den Gerichtsvollzieher beauftragt haben, auf einer Austauschprändung bestehen.
Fotoausrüstungen, Videokamera und Musikanlage können gepfändet werden. Allerdings wird der Gerichtsvollzieher darauf achten, dass im Versteigerungsfalle auch ein Erlös erzielt werden kann. Bei älteren Sachen ist dies selten der Fall, die dürfen sicher behalten werden.
Kommt der Gerichtsvollzieher nur zur Pfändung, müssen Sie ihn keinesfalls in seinem Vorhaben unterstützen. Es besteht in diesem Falle keine Auskunftspflicht nach Bargeld oder Kontoverbindungen, auch den Arbeitgeber müssen Sie nicht nennen.
Das Inkassobüro oder der Gläubiger muß sich Informationen über diese weiteren Pfändungs- und Vollstreckungsmöglichkeiten selbst beschaffen. Werden bei der Pfändung Schmuck oder teuere Uhren gefunden, Münz- oder Briefmarkensammlungen, diese Dinge wird der Gerichtsvollzieher auf jeden Fall sofort mitnehmen. Nur der Ehering ist in diesem Falle nicht pfändbar.