Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher II


Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher II

Wenn der Gläubiger oder ein Inkassobüro den Gerichtsvollzieher mit einem vollstreckbaren Titel zur Durchsuchung ausgestattet zu Ihnen geschickt hat, darf er so Sie ihn in Ihre Räume lassen, alles durchsuchen. Dazu gehören alle Ihnen zugänglichen Räume, Keller, Garagen ect. dazu. Sind Sie verheiratet oder leben in einer Partnerschaft, muß diese Person die Durchsuchung dulden. Es müssen evtl. verschlossene Türen geöffnet werden und er kann sogar in Taschen von Kleidungstücken schauen.

Inkassofirmen oder die Gläubiger im Allgemeinen schicken den Gerichtsvollzieher natürlich in der Hoffnung, Bargeld zu erlösen. Dabei gibt es genaue gesetzliche Vorschriften; er kann Ihnen von Ihrem in bar ausgezahlten Einkommen nur den pfändbaren Anteil nehmen. Dies wird er anhand einer Tabelle errechnen. Ist Bargeld vorhanden und es reicht zur Tilgung von Schuld und Kosten, muß er Ihnen den Titel übergeben, die Angelegenheit ist damit erledigt.

Kein Bargeld zu erlangen bedeutet für den Gerichtsvollzieher nicht die reine Freude, denn nun muß er, falls möglich, versuchen Gegenstände aus der Wohnung zu pfänden, um sie dann in einer Versteigerung zu verwerten. Die wenigsten Schuldner werden über große Wertgegenstände verfügen und die anschließende Verwertbarkeit ist zumindest zweifelhaft.