Das Mahnwesen: Zahlungsverzug


Das Mahnwesen: Zahlungsverzug

Die Fälligkeit

Wann eine Forderung fällig ist kann durch verschiedene Umstände festgelegt werden. Entweder wurde ein Vertrag geschlossen, der das Zahlungsdatum beinhaltet oder auf einer Rechnung wird die Fälligkeit durch Sie bestimmt. Im Rahmen der freien Vertragsgestaltung können Sie die Fälligkeit mit dem Schuldner aushandeln, zum Beispiel Ratenzahlung vereinbaren oder ein Zahlungsziel vereinbaren.

Der Zahlungsverzug

Inzwischen gibt es eine geseztliche Neuregelung, nach der der Schuldner prinzipiell 30 Tage nach dem Zugang einer Rechnung und deren Fälligkeit in Verzug gerät.
Wenn durch einen im Vertrag oder der Rechnung festgelegten Tag die Schuld nicht beglichen ist, tritt der Zahlungsverzug mit dem darauffolgenden Tag ein.
Eine weitere Möglichkeit den Schuldner in Verzug zu setzen ist eine schriftliche Mahnung, der Verzug beginnt mit Zustellung der Mahnung. Hierbei sollten Sie also auf einen Nachweis der Zustellung achten. Manche Unternehmen geben bereits diesen ersten Schritt im Forderungsmanagement an Inkassofirmen ab. Da das Mahnverfahren zum Kerngeschäft von Inkassofirmen gehört, finden diese häufig die richtige Ansprache an den Schuldner.

Die Verzugschäden

Sobald sich der Schuldner in Zahlungsverzug befindet gehen alle Kosten die im Mahnverfahren entstehen zu Lasten des Schuldnerns. Dazu zählen insbesondere die Kosten für Rechtsanwälte oder das Inkassobüro. Sobald der Zahlungsverzug eingetreten ist stehen dem Gläubiger Verzugszinsen in gesetzlich geregelter Höhe zu.
Ganz wichtig: Befindet sich der Schuldner in Zahlungsverzug muß er die aufgelaufenen Mahnkosten bezahlen, auch wenn er die Forderung begleicht.