Girokonten für Schuldner


Girokonten für Schuldner (P-Konten)

In der Vergangenheit war es für Schuldner die Schwierigkeiten mit Gläubigern, Inkassofirmen oder Rechtsanwälten hatten, nicht so einfach ein Girokonto für die Zahlungen des täglichen Lebens bei Banken oder Sparkassen zu erhalten.

Obwohl sich bereits 1995 die deutsche Kreditwirtschaft zu einer Empfehlung durchgerungen hatte, allen Personen ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen, hielten sich in der Praxis einige Institute nicht daran. Oft wurden diese Guthabenkonten, wenn zum Beispiel Kontopfändungen eingingen, wieder gekündigt. Grund war hier meistens die dadurch entstandene Mehrarbeit mit diesem Konto.

Inzwischen hat dies der Gesetzgeber mit dem P-Konto für alle Beteiligten besser geregelt. Darüber werden wir in Kürze einen Bericht mit allen Vor- und Nachteilen verfassen.