Die Lohnpfändung VI


Die Lohnpfändung VI

Manche Schuldner haben aufgrund von persönlichen oder beruflichen Umständen einen Anspruch auf einen erhöhten Finanzbedarf. Solch eine Anhebung der Pfändungsfreigrenze muß natürlich wieder bei Gericht beantragt werden.

Besondere persönliche Kosten können zum Beispiel aus den speziellen Ernährungkosten wegen einer Krankheit oder Allergie herrühren. Eventuell auch aus einer Behinderung oder den Folgen eines Unfalls. Hierzu sollten Sie alle relevanten Belege und Rechnungen vorlegen können.

Sie können die Pfändungsfreigrenze auch erhöhen lassen, wenn Sie unvorhergesehene, unliebsame Überraschungen treffen, wie ein Wohnungsbrand, ein Wasserschaden durch eine Überschwemmung, falls Sie sich trennen benötigen Sie die notwendige Grundausstattung für Ihren neuen Haushalt. Oder Sie erhalten eine hohe Rechnung zur Nachzahlung Ihrer Nebenkosten.

Für Ihren beruflichen Alltag können Sie evtl. hohe Fahrtkosten, die Betreuung Ihrer Kinder während der Arbeitszeit oder Fortbildungsmaßnahmen anführen.

Auch hier gilt wieder, entweder Sie verhandeln selbst mit den Gläubigern, Inkassofirmen oder Anwälten, falls dies fruchtlos bleibt, sollten Sie, am Besten mit Hilfe eines Anwaltes den Antrag auf Erhöhung des pfändbaren Betrages beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen.