Die Lohnpfändung I


Die Lohnpfändung I

So nachdem wir die Kontopfändung umfangreich behandelt haben, zu einer weiteren sehr unangenehmen Angelegenheit, der Lohnpfändung. Keine Angst, nur weil Inkassofirmen oder Rechstanwälte Ihren Lohn pfänden lassen werden Sie nicht im Regen stehen gelassen.

Also erstmal muß so eine Lohnpfändung vor einem Gericht erwirkt werden, dazu ist ein vollstreckbarer Titel nötig. Das Gericht stellt dann Ihrem Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zu. Ihr Brötchengeber wird Ihnen dann nur noch den nicht pfändbaren Teil Ihres Lohns auszahlen, den gepfändeten Anteil überweist er an Ihre Gläubiger.

So jetzt ist der unangenehme Zeitpunkt gekommen, um ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen. Keine Angst, eventuell hat er das schon öfter erlebt, weil Sie in einem größeren Betrieb arbeiten, ansonsten ist er auch nur ein Mensch mit Verständnis für Ihre Lage.

Morgen erklären wir Ihnen, was darf nicht gepfändet werden und wie überprüfen Sie ganze Geschichte.