Der Gerichtsvollzieher ist da – Wie soll ich reagieren?
Gestern hatten wir beschrieben was der von Inkassofirmen, Gläubigern oder Rechtsanwälten beauftragte Gerichtsvollzieher darf. Heute wollen wir Ihnen Tipps geben was in dem Fall zu tun ist.
Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter, also können Sie sich erst mal den Dienstausweis zeigen lassen. Dazu immer den vollstreckbaren Titel anschauen, den er dabei haben muß. Ohne diesen Titel ist keine Pfändung möglich.
Beim zweiten Besuch sollten Sie auf jeden Fall zu Hause sein oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Denken Sie daran, hier macht ein Mensch seine Arbeit, seien Sie freundlich und der Gerichtsvollzieher wird es auch sein. Falls er sich nach Ihrer Ansicht unkorrekt verhält können Sie sich an das Amtsgericht als die vorgesetzte Dienststelle wenden.
Sie müssen dem Gerichtsvollzieher keinerlei Auskünfte geben. Dies müssen Sie erst bei der Abgabe der Eidestattlichen Versicherung tun.
Falls bei Ihnen Bargeld gepfändet werden soll lassen Sie sich ganz genau ausrechnen was auf Grund der Pfändungsfreigrenzen bei Ihnen verbleiben darf.
Selbstverständlich müssen Sie eine Quittung erhalten, falls auch noch Gegenstände gepfändet wurden erhalten Sie ein Pfändungsprotokoll.
Morgen berichten wir hier weiter über die Pfändung.