Der Gerichtsvollzieher
Keine Panik wenn der Gerichtsvollzieher kommt, auch er ist nur ein Mensch. Und, da er jeden Tag mit Schuldnern zu tun hat, kennt er die Problematik bestens. Der Gerichtsvollzieher erscheint erst wenn ein Gläubiger, ein Rechtsanwalt oder Inkassofirmen ihn mit einem vollstreckbaren Titel losgeschickt haben.
Da diesem Procedere ein Mahnbescheid und ein Vollstreckungsbescheid vorausgegangen sind kommt er also nicht wirklich überraschend. Also der vollstreckbare Titel ist die Voraussetzung dafür, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einzu leiten. In der Regel bringt der Gerichtsvollzieher diesen Titel bei seinem Besuch mit. Sie müssen dem Gerichtsvollzieher keinen Zutritt zu Ihrer Wohnung gewähren, allerdings kommt er dann wieder und falls er Sie zweimal nicht antrifft oder in die Wohnung gelassen wird, kann er eine richterliche Durchsuchung Ihrer Wohnung beantragen.
Übrigens dürfen nur Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsbeamte in Ihrer Wohnung Vollstreckungsmaßnahmen durchführen, Mitarbeiter von Inkassofirmen dürfen das nicht. Morgen lesen Sie hier was Sie tun können wenn der Gerichtsvollziehr bei Ihnen klingelt.