Wie soll ich reagieren, wenn ich Post von einer unseriösen Inkassofirma bekommen habe?
Post von einer Inkassofirma? Bei vielen Menschen lösen Briefe von Inkassofirmen Ängste aus. Inkasso, das Wort wird von vielen mit unvermeidlichem Ärger und hohen Kosten gleichgesetzt. Wir beleuchten einmal einige Machenschaften, die von dubiosen Geschäftemachern und den mit ihnen verbandelten Inkassobüros gerne gemacht werden, um an Geld zu kommen.
Viele Menschen sind im Internet in eine Abofalle gestolpert, haben bei einem dubiosen Gewinnspiel angeblich ein Abo abgeschlossen oder am Telefon angeblich einen Vertrag abgeschlossen. Und jetzt kommt Post vom Inkassobüro. Was tun? Was dürfen die überhaupt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema, damit Sie wissen, was an den Dingen dran ist, die ihnen unseriöse Inkassofirmen schreiben.
Zunächst einmal: Keine Angst: unseriöse Inkassofirmen bellen aber beißen nicht. Aber, den Kopf in den Sand stecken ist auch nicht angesagt. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren müssen.
Frage: Was sind Inkassofirmen?
Inkassofirmen und Inkassobüros sind Dienstleister, deren Geschäftsmodell darin besteht, die Forderungen ihrer Auftraggeber zu realisieren. D.h. wenn jemand seine Rechnungen nicht bezahlt, dann gehen die sehr oft an ein Inkassobüro, das sich dann damit beschäftigt, die Bezahlung dieser Rechnungen doch noch zu erreichen. Im Normalfall ist das völlig in Ordnung!
Frage: Welche Vorraussetzungen sind notwendig, um eine Inkassofirma zu betreiben?
Um ein Inkassobüro zu betreiben und die Erlaubnis zu haben, fremde Forderungen einziehen zu dürfen, muss man eine Zulassung beim Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat, beantragen. Diese ist an gewisse Standards gebunden. Deshalb gilt auch: Inkassofirmen, die dubiose Forderungen eintreiben, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.
Frage: Ich habe einen Brief bekommen, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was bedeutet das?
Ganz einfach: Dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Ist die Forderung berechtigt, dann sollten Sie jetzt reagieren! Aber: die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.
Frage: Das Inkasso-Unternehmen droht damit, mich bei der Schufa eintragen. Dürfen die das?
Nein. Ein Schufa-Eintrag ist an gewisse Vorraussetzungen gebunden!. Die Drohung, den angeblichen Schuldner, also Sie, in die Schufa einzutragen ist gerade bei dubiosen Unternehmen sehr beliebt. Dennoch gilt: Ist eine Forderung unberechtigt und Sie haben dies der Inkassofirma auch ausdrücklich mitgeteilt, müssen Sie keine Angst vor einem Schufa-Eintrag haben. Interessant ist an dieser Stelle noch folgender Hinweis: Einige Juristen werten eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB). Also schreiben Sie ruhig zurück (wenn die Forderung unberechtigt ist), dass Sie sich vorbehalten, gegebenenfalls Strafanzeige wegen Nötigung bzw. Erpressung zu stellen. Das verursacht auf der Gegenseite auf alle Fälle Ärger. Außerdem gilt noch: Die unseriösen Inkassofirmen sind zumeist nicht Mitglied bei der Schufa und können damit gar keinen Eintrag veranlassen!
Frage: Muss ich Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung lassen, damit diese pfänden können?
Nein. Dieses Recht hat nur der Gerichtsvollzieher. Mitarbeiter von Inkassobüros haben kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Dies gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.
Frage: Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten, wie Gewinnspielen oder Abofallen das Inkasso ab?
Seit einigen Jahren gibt es Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten. Dies ist nicht rechtens, Kosten müssen immer gut sichtbar auf einer Seite zu erkennen sein. Ansonsten kommt kein gültiger Vertrag zustande.
Das Inkasso läuft nach immer dem gleichen Prinzip ab: Zunächst kommt eine Rechnung. Dieser Rechnung folgt eine Mahnung und dann noch eine. Hierauf folgt ein Brief eines Rechtsanwaltes oder Inkassobüros. Dann ein weiteres Schreiben – mit noch höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Hierauf folgt ein weiteres Schreiben. Danach ist meistens Schluss. Es sei denn, die Inkassofirma oder der Anwalt unternehmen noch den Versuch, Sie zur Zahlung eines Teilbetrages oder zur Ratenzahlung zu bringen.
Manchmal legen besonders hartnäckige Unternehmen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten noch einmal. Danach ist Schluss, denn jetzt müssten Sie mit dem Fall zum Gericht und haben ein hohes Prozessrisiko. Das riskieren diese unseriösen Firmen niemals.
Aber: Dieses Geschäftsmodell ist rentabel, wenn sich nur zehn bis zwanzig Prozent der Opfer bezahlen.
Frage: Was kann passieren, wenn ich die Rechnung für einen dubiosen Internetdienst nicht bezahle?
Eigentlich nichts. Es gab in den vergangenen Jahren wenige Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen – mit kläglichem Ausgang, sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.
Sollte ein Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Jetzt müsste der Gäubiger beweisen, dass die Forderung rechtens ist! Bei Abofallen oder Gewinnspielen oder Ähnlichem wird das schwer fallen!
Frage: Das Inkassobüro behauptet, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das heisst: Stimmen die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zu, dann muss kein Geld gezahlt werden. Es gibt nur eine Einschränkung, das ist der so genannte Taschengeldparagraph. Diser betrifft allerdings nur das Taschengeld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung stellen.
Frage: Was ist, wenn eine Inkassofirma mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln droht?
Bei derartigen Drohungen sollten Sie sich umgehend mit Polizei oder Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen und Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung erstatten.
Frage: Wem teile ich mit, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet und/oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?
An die Aufsichtsbehörde, von dem das Inkassobüro seine Zulassung erhielt. Das ist das örtlich zuständige Amtsgericht oder Landgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Glauben oder wissen Sie, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, dann sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das tun Sie am Besten schriftlich. Und vergessen Sie nicht, eine schriftliche Auskunft darüber anzuforden, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.
Frage: Ich bin mir unsicher, wie ich reagieren soll?
Sollten Sie sich jetzt immer noch unsicher sein, dann wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale und lassen sich beraten.